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Verkauf von Fanart KaKAOs

jupp, genau, betrug wär des nick nick

naaa, das porto find ich persönlich echt ok! wenn man das vorher sagt… ich meine, wenn ich dir zum geburtstag eine karte schenke, das ist das eine, aber wenn ich sage “hier, wem die karte gefällt, der kann sie haben … aber wär nett wenn ihr die versandkosten tragt”… ich wär zumindest bereit, die zu tragen. daran verdient ja der zeichner nun gar nichts. :)

In wiefern ist sind
a) Modelle (á la Schleichtiere, Bullylandfiguren etc. )
b) Autos (ich meine die Formmodelle (z.B. Audi A4, Ford Fiesta) nicht die Fotografien, die sind ja natürlichgeschützt)
c) Häuser (auch hier ist die Architektur an sich gemeint, nicht die Fotografie)
d) Mode urheberrechtlich geschützt?

Ist das Zeichenen/Abzeichnen/Verkaufen erlaubt?

Ja, bei all diese Schöpfungsarten ist es grundsätzlich erstmal möglich sie zu schützen.
Nicht immer ist es das Urheberrecht, aber es gibt ja auch noch andere Schutzrechte. Bei Mode greift offenbar eher der Geschmacksmusterschutz: http://www.mode-und-recht.de/index.php?/archives/34-Vorsicht-Geschmacksmuster-das-haeufig-uebersehene-Schutzrecht.html
Bei Architektur könnte dir das hier weiterhelfen. Wendet sich zwar an Fotografen, dürfte für Zeichner aber ähnlich gelten: http://www.fotorecht.de/publikationen/architekturfotografie-v.html
Modelle und Fahrzeuge sind wie gesagt sicherlich auch irgendwie geschützt, die genauen Details weiß ich jetzt aber leider nicht. Da müsste ich erst mal recherchieren, wozu mir leider die Zeit fehlt.

Die Sache bei all diesen Dingen ist ja auch: Sind sie wirklich geschützt? Es kann z.B. auch Bauten geben die keinen Schutz genießen weil ihre Schöpfungshöhe nicht ausreicht. Oder Gebäude bei denen das Urheberrecht schon ausgelaufen ist. Das ist immer ganz stark vom Einzelfall abhängig, vor allem auch wie du sie darstellst (siehe Panoramafreiheit).

:ups:
vielen Dank für die hilfreichen Links! Aber auf deutsch heißt das eigentlich, dass man egal was man in einer Zeichnung verwenden will, stundenlanges Registerdurchsuchen erfordert …

Also bei der Mode kenn ich mich ja aus und da ist es so, das man oft kein Geschmacksmuster anmeldet da die Modelle automatisch nach der Veröffentlichung für 3 Jahre geschützt sind und bei der Kurzlebigkeit der Mode braucht man in der Regel auch nicht mehr ^.~
Eine Ausnahme wäre da zum Beispiel die Chanel Jacke, aber auch da gibt es Nachahmungen (die generell in der Mode auch bis zu einem gewissen Grad erwünscht sind)!
Vieles fällt auch unter den “vorbekannten Formenschatz”, das gilt vielleicht auch in der Architektur könnte ich mir vorstellen.
Das bedeutet das wenn du jetzt beispielsweise einen Petticoat zeichnest, kann dich da niemand für anschwärzen, sonst dürfte ja nur der Erfinder des Petticoat die Dinger herstellen und verkaufen… ist ja schwachsinnig xD

Klar, aber hin und wieder würde man sich ja doch ein freakiges Accessoire für einen OC direkt vom Laufsteg holen.^^

Ich vermute mal der gleiche oder ähnliche Schutz gilt auch für Frisuren?

Also wie gesagt, Nachahmung ist erwünscht, von daher kannst du sowas in veränderter Version benutzen… oft ist es ja auch so das irgendwann irgendwo irgendwer auch schonmal so eine Idee hatte und Ideen sind nicht schutzfähig ^.~

Ich wollte mal fragen wie ist das den mit Portraits von bekanten Personen (Schauspieler,Sänger) oder Schauspieler in einer bestimmten Rolle zb.Daniel Radcliffe als Harry Potter ist und gibt es einen unterschied zwischen einfach der Person oder der Person in einer Rolle die sie gespielt hat.Hängt das vieleicht auch davon ab ob der Name der Person oder der Figur auf dem Werk oder in direktem zusammenhang erwähnt wird?

Es macht meinem Wissen nach keinen Unterschied ob du einen Anime-Charakter oder einen Schauspieler in einer Rolle zeichnest. Beide Male sind es künstlich erschaffene Charaktere die dem Urheberrecht unterliegen. Bei dem Schauspieler sollten sogar noch zusätzlich die Rechte am eigenen Bild eine Rolle spielen, das heißt man darf eigentlich keine real existierende Person (mit ein paar wenigen Ausnahmen) wiedererkennbar abbilden ohne ihre Erlaubnis zu haben.

Bei der Sache mit der Erwähnung des Namens der Figur bin ich mir ziemlich sicher, dass das nicht relevant ist.

Schauspieler sind Persönlichkeiten von öffentlichem Interesse, insofern darf man sie meines Wissens nach schon einfach so Abbilden =)

Hm ja, Personen von öffentlichem Interesse wären natürlich eine der erwähnten Ausnahmen. Aber die Frage dabei ist für mich: Sind Schauspieler automatisch Persönlichkeiten von öffentlichem Interesse? Nur weil sie Schauspieler sind? Oder sind es die bekannten Schauspieler, also nur bestimmte Personen, die Persönlichkeiten von öffentlichem Interesse sind?
Und soweit ich weiß spielt da doch auch das allgemeine Informationsinteresse eine Rolle. D.h. die Abbildung ist dann ohne Genehmigung erlaubt, wenn das Bild zu einem Ereignis entsteht, dass für die Öffentlichkeit von Bedeutung ist, oder wenn ein “höheres künstlerisches Interesse” an der Darstellung besteht. Wo bei letzterem aber auch wieder die Frage wäre was denn “höher” ist.

Wenn Schauspieler eine Rolle spielen (und so dargestellt werden) glaub ich trotzdem, dass das auch noch was mit dem Urheberrecht zu tun hat, weil eine Figur gezeigt wird welche die geistige Schöpfung eines anderen ist.

Die Charaktere sicher - wenn man ein Bild abmalt das ein anderer Fotografiert hat, hat ja auch immer noch der Fotograf das Recht am Bild, also, wenn es sich um einen bekannten Schauspieler handelt und der steh vor einem, dann darf man ihn zeichnen und verkaufen…denke ich XD Wie oft der Fall vorkommt ist die andere Frage hust

Ich denke der zusammenfassend kann man sagen, dass es besser wäre Karten die real existierende Personen zeigen nicht hier über die Seite zu verkaufen. ^^ Es ist, wie man sieht, wirklich sehr schwierig zu beurteilen ob das noch ein Fall ist bei dem die Karte Rechte verletzt oder nicht mehr.

Ich denke ich spreche im Namen aller Moderatoren wenn ich nochmal darauf hinweise, dass niemand von uns Jurist ist. Wir können die ganzen Feinheiten der Gesetze und Regelungen leider nicht gut beurteilen, auch wenn es vielleicht ein Bild wäre bei dem es noch grade so ok wäre es zu verkaufen.Von daher ist es sehr wahrscheinlich, dass wir bei einem Bild eines Schauspielers das hier zum Verkauf angeboten wird diesen Verkauf generell untersagen (nicht um euch zu ärgern versteht sich, sondern weil wir lieber auf Nummer sicher gehen.)

Daher wäre eben mein Rat solche Karten gar nicht erst zum Verkauf zu stellen um eventuellen Ärger zu vermeiden. ;)

ja,genau das heißt es.
u hast schon richtig verstanden.
aber es gibt leute,die ihre fanarts trtzdem verkaufen,natürlich ist das nich in ordnung aber naja .__.
die geben bei der bewertung einfach keinen link an.

Bitte tu uns allen doch einen Gefallen und schau erst mal VON WANN der Thread und das worauf du antworten willst ist, bevor du irgendwas postest.

Ich habe eine relativ einfache Frage und wollte keinen neuen Thread öffnen. Ich möchte ganz ausdrücklich, dass diese Frage jemand beantwortet, der die Antwort weiß oder ganz sicher zu wissen glaubt:
Handelt es sich bei Illustrationen von Lyrischen und Epischen Texten, die ÄLTER als 60 Jahre sind um Fanart? Das Urheberrecht an der Geschichte selbst ist ja schon erloschen, gibt es also noch jemanden, der Einsprüche erheben könnte?
Gleiche Frage für jüngere Texte. Lyrische Texte sind Gedichte und Lieder zum Beispiel, Epische Texte sind Romane, Märchen etc pp.

Ich plane nämlich eine Märchen-Reihe und spiele mit dem Gedanken die Karten bzw Auflagen davon zu verkaufen.

Ganz sicher sagen kann ich dir, dass das Urheberrecht nicht 60 Jahre nach Entstehung, sondern nach 70 Jahre nach Tod des Autors erlischt. Außerdem kann das Urheberrecht auch vererbt werden. Also: Ja, es können in Einzelfällen noch Rechte an einem Werk bestehen, auch wenn der Urheber schon 70 Jahre tot ist.

Das ist eine gute Frage…mh…
Ich denke nicht das es wirklich Fanart ist im Sinne von Copyright. Jeder hat beim Lesen eines Textes (insbesondere bei Märchen) eine andere Vorstellung von den Figuren und der Welt. Wenn man diese nach seinem eigenen Gutdünken umsetzt, entspricht das vieleicht nicht der Vorstellung des Schreibers.

Bei Büchern wie Harry Potter sieht es anders aus, da die Figuren zimlich genau beschrieben sind und kaum Eigeninterpretation zulassen.

…haben wir hier in der Com vieleicht einen Juristen? ^^

Sh…nicht so toll. Ich hatte auf eine positive Antwort gehofft.

Was ist mit Werken, die augenscheinlich keinen Urheber haben? Zum Beispiel Volkssagen, Volksmärchen, Volkslieder?

Solche Dinge sind meines Wissens nach public domain (wie übersetzt man das? gemeinfrei? Allgemeingut?). Jedenfalls kannst du die benutzen wie du möchtest, weil niemand Rechte darauf erheben kann. Einziger Knackpunkt wäre hier, dass manche Märchen bzw. Fassungen davon neueren Datums sind und da noch jemand Urheberrechte besitzt. Zum Beispiel die Disney Version der kleinen Meerjungfrau: Das Original von Hans Christian Anderson ist public domain, hat aber auch eine größtenteils andere Handlung.
Im Zweifelsfall könntest du auf Seiten wie Project Gutenberg schauen: http://www.gutenberg.org Dort werden Texte gesammelt und zugänglich gemacht, auf die niemand mehr Urheberrechte besitzt.