Grundsätzlich kann ich Pamina beipflichten. Wird das Gewerbe mal als regelmäßige, wirtschaftliche Tätigkeit angesehen. Das mit “auf Gewinn” ausgelegt, das Pamina anspricht, stimmt auch, aber das ist ziemlich relativ. Ich war vor kurzem erst bei einem Gründerworkshop, da ich nebenbei als freiberufliche Illustratorin tätig werden will und wenn ich dabei eins gelernt habe:
man kann sich nicht auf den Regelfall (also das Schlafen der Behörden hust) verlassen.
Klar, (ohne jemanden zum Schwarzverdienst auffordern zu wollen) in 99% der Fälle wird das auch das Finanzamt nicht jucken.
Ein nettes Beispiel, das der Vortragenden gebracht hat war:
Ich hatte den Fall einer älteren Dame, in Pension, die einmal im Jahr ihre Häkelarbeiten am Weihnachtmarkt verkauft hat. Und ja, sie hat dafür Gewerbe anmelden müssen.
Nett, nicht wahr?
So, hier noch ein paar Infos für Österreicher (inwiefern, die in Deutschland anders sind, müsste man nachsehen. Gravierende Unterschiede gibt es meines Wissens nach nicht, aber Kleinigkeiten variieren sicher. Liebhaberei ist mir kein Begriff zum Beispiel.
Vielleicht hilft es euch aber als Anhaltspunkt, wonach man das deutsche Recht durchsucht. Also: österreichisches Recht! )
Bevor ich jetzt jemanden mit den Beträgen zuschwafel, hier der wichtigste für die meisten hier: ~4200 € . Soviel darf der Gewinn (also Erlös minus Aufwände) maximal betragen, damit ihr:
- keine Steuer zahlt
- nur 8,60 (? ca.) € Unfallversicherung im Monat bezahlt (sofern ihr bei einem Arbeitgeber oder euren Eltern versichert seid)
- keine weiteren Versicherungen bezahlen müsst.
Es darf dabei der jährliche Erlös außerdem 30.000 Euro nicht überschreiten, aber ich glaube, das hat mich Kakao-Karten eh niemand vor, ne? ;-)
Welche Aufwände und Pflichten hat man:
1) Gewerbe anmelden für diese regelmäßig Tätigkeit: grundsätzlich gibt es freie Gewerbe (z.B. eben Mediengestaltung), die lässt man eintragen. (Kostet bei der Bezirkshauptmannschaft etwa 60 €, bei WK momentan nichts) Für diese freien Gewerbe ist keine Ausbildung nötig.
Darüber hinaus gibt es noch das Kunstgewerbe und Künstler. Die Abgrenzung ist mehr als schwammig. Sagen kann man so, dass ein “Künstler”, welcher übrigens kein Gewerbe anmelden muss, freischaffend ist. Er macht, was er will und keine (!) Aufträge. Somit wäre genau genommen für die meisten hier, welche ihre Karten verkaufen, ein Gewerbeschein vonnöten. Kostenpunkt sind zusätzlich rund 50 € als Kammerbeitrag und eventuelle Versicherung und Steuer.
Ein Gewerbe muss dem Arbeitgeber ebenfalls gemeldet werden!
2) Aufzeichnungen führen. Dafür reicht die Einnahmen-Ausgabenrechnung. Die ist recht einfach und dafür braucht man keinen Steuerberater.
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3) Steuer, Abgaben, Umsatzsteuer. **
- Bis zu obigen Ertrag liegt man unter der Grenze für die Einkommensteuer. Angeführt muss es werden.
- Es gibt keine sonstigen Abgaben, die mir bisher bekannt geworden sind.
- Man kann sich bis Umsatz 30.000 Euro von der Umsatzsteuer befreien lassen und rechnet Brutto für Netto.
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Kurz und bündig:**
Es hat auch der Workshopleiter bereits angesprochen: wenn man verpetzt wird, wird’s doof. Die Formulierungen auf dem Bereich sind absolut schwammig und laut der Erfahrung, die dieser WK-Arbeiter hatte, hing es immer stark vom Richter ab, wie das Urteil nun fiel, wenn es zum Ernsten kam.
(ohne jemanden zum Schwarzmarkt drängen zu wollen:) Allein für ein paar KaKAO-Karten wird ein Gewerbe *nicht nötig * sein. Wenn es aber mal über “ein paar” hinausgeht und ihr womöglich auch noch andere Produkte oder Dienstleistungen anbietet, solltet ihr euch unbedingt informieren!
(Nicht zuletzt, weil es für größere Anschaffungen tolle Förderungen für Jungunternehmer gibt. Das ist aber nur für jene interessant, die mehr als Kärtchen machen wollen.)
Die rechtliche Absicherung ist … dünn.
Und um mal auf die Frage von barmy zurückzukommen: die meisten hier regeln das völlig informell. Ich werde später die Einkünfte als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angeben, die Unfallversicherung zahlen und den WK-Beitrag.
An und für sich, muss man dann auch Rechnung legen. Es gibt aber glaube ich Regelungen für Kleinerträge, Messen etc., die ich mir noch nicht angesehen habe.
EDIT:
Nach Gewerbeanmeldung bin ich schlauer:
- ** es gibt kein Gewerbe, das das KaKAO-Geschäft völlig abdeckt** . Vielmehr gibt es kleine Handwerksgewerbe, die Auflagen, Postkarten und Gebasteltes abdecken würden. Die Originale ohne Auftrag sind Kunst und damit gewerbefrei, die Auftragsoriginale sind wieder etwas eigenes. (Tut mir leid, ich hab habe den Namen vergessen).
- ** Liebhaberei ** , also die 700 € jährlich gelten laut der Mitarbeiterin der WKO für bereits Erwerbstätige als freier Nebenverdienst.
- Wer schon ein Gewerbe angemeldet hat und Verdienste unter 700 € aus anderen Bereichen der Liebhaberei zieht, kann die in der gleichen Buchhaltung verbuchen.
- Und hust inoffizielles Statement ihrerseits: “Ein Gewerbe dafür anzumelden wär jetzt schon etwas spießig.” XD