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Verkauf von Fanart KaKAOs

Fast, ich fürchte ich will oder werde das iwann ma professionell machen, solange studier ich so bissl u.a. in die Richtung und versuche immer die Perspektiven von beiden Seiten, den beruflichen Künstlern und den Hobbykünstlern, zu betrachten. weil Probleme wie zB mit dem “was kann/soll ein gutes Bild kosten” oder “welche Gesetze schützen den Künstler” für beide Seiten relevant sind. Ich bin Hobbykünstler mit Ambitionen, lol … oder so …

hm. hmmhmmhmm. aber eben in Japan. Ebay mit Versand nach Deutschland oder USA ist dann andere rechtliche Lage. ich verstehe.

ja, irgendwie so ein grund wirds sein.
wegen dem letzten satz: da gab es schon mal eine Diskussion neulich auf Animexx… wegen books on demand drucken, ob man da einfach Doujinshis von Serien auch drucken lässt oder nur Originalserien. Und es hieß, in Japan duldet man Doujinshi, aber der Vertrag mit den deutschen Partnern ist natürlich immer so gehalten, dass sowas wie Douji in Dt. zu der Serie auch nicht erlaubt sind. Eben weil die Japaner den dt. Markt nicht kennen und nicht einschätzen können und da einfach ma erstmal sich gegen alles absichern, was geht. Hab ich so gelesen, klingt plausibel.

wahrscheinlich. treffend gesagt, unterschreibe ich.

Interessant zu hören, dass auch mal tatsächlich von einem Unternehmen gegen Doujinshiverkäufe vorgegangen wird. Bislang war mir noch kein konkreter Fall bekannt.

Ich hab grad nochmal nachgeschlagen wie das mit dem amerikanischen Coyright war, heute morgen war ich mir nicht ganz sicher ob ich das noch richtig in Erinnerung hatte. So wie ich die Texte des United States Copyright Office verstanden habe ist es in den USA möglich seine gesamten Rechte per Vertrag abzugeben bzw. zu verkaufen. Das heißt im Gegensatz zu Deutschland wo man immer das Urheberrecht an seinem Werk behält und nur die Verwertungsrechte verkauft, bleibt bei einem Copyrightverkauf ggf. keinerlei Recht an dem Werk für den ursprünglichen Erschaffer zurück.

Ich denke sowas kann schon einen Unterschied in der persönlichen Wertschätzung dieser Rechte machen. Während bei uns das Urheberrecht etwas ist was im Lauf unserer Lebenszeit niemals verloren gehen kann, was uns garantiert ist und was wir als selbstverständlich erachten, sind US Bürger nicht daran gewöhnt, dass ihnen niemand diese Rechte nehmen kann.
Ich denke daher wird das Copyright dort vielleicht auch nicht als so solides, unveränderliches Recht angesehen wie bei uns, woraus eventuell ein lockererer Umgang damit resultieren könnte.

gut gesagt. wir haben in deutschland ja auch keine großauflagen von doujinshi. wenn jetzt jemand seinen zwanzig mal druckt und verkauft, wird das auch zu klein sein, um von nem unternehmen bemerkt und aufgeblasen zu werden. die sind ja nicht jack wolfskin (ich spiele auf den skandal von vor n paar monaten an).

exakt. sehr schön, dass du das noch mal nachgelesen hast, danke. so ist es. ist wichtig. daher muss ein amerikanischer künstler sein copyright auf n werk setzen und ein deutscher nicht. in amerika könnt ich meine comicfigur an nen verlag verkaufen und dürfe die dann selber nie wieder im leben (für kommerzielle zwecke) zeichnen. scheiße, wa.

das find ich sehr schön gesagt. ja, da geh ich mit. klingt für mich stimmig. schön formuliert :>

Also… ich hab zwar das FAQ durchforstet aber nichts gefunden…
Mir ist natürlich bekannt dass Fanarts nicht verkauft werden dürfen, allerdings hätt ich da ma zwei Fragen…

Erstens… was ist wenn ichs wie die ganzen Chinesen mach,
Narütø auf die Karte draufschreib und dem Narutoähnlichen Chara zB. einen Schnäuzer verpass? xD"

und Zweitens… solche Karten darf man ja gegen andere Karten tauschen, bloß nicht verkaufen…
darf ich die denn auch gegen anderes Tauschen… zb:
“Male FA-wunschkarten, tausche gegen Naturo-Gashapons”… oder sowas der Art :/

Danke schonmal für Antworten x3

Huhu,

ich weiß nun nicht wie Naruto urheberrechtlich geschützt ist. Ich nehm daher als Beispiel mal die liebe gute Mickey Mouse. Walt Disney zB ist meines Wissens sehr streng mit ihren Urheberrechten. Sie sehen es nicht mal gern wenn man überhaupt Mickey Mouse zeichnet… Dann noch verkaufen? Selbst wenns ein Schwein mit Mickey Mouse Ohren ist… Mickey Mouse bleibt Mickey Mouse… Du kannst Sailor Moon auch mit schwarzen Haaren zeichnen, es ist und bleibt Sailor Moon und daher urheberrechtlich geschützt. Verkaufen ist nicht… ich kenn die Gesetze in China nicht. In Deutschland können sie dich dafür gewaltig am Kragen nehmen…

Ich hab auch von irgendso nem Anime/Manga gehört, da darf nur eine einzige Seite/Person Fanarts dazu zeichnen und veröffentlichen (mir ist grad nur entfallen wer das war).

Wie das mit deinem Naruto aussieht, kann ich dir nicht sagen. Was du unter der Hand machst kann dir auch keiner verbieten da es dein Risiko ist. Nur an deiner Stelle würd ich es niemals über Seiten wie diese hier versuchen (ok, mir würd sowas eh nicht einfallen, aber du bist ja alt genug). Die machen sich damit denke ich genauso strafbar wie du, wenn sie das zulassen würden. Animexx kannst du in dem Fall auch knicken, die machen da auch nicht mit. Du versuchst Naruto zu zeichnen und durch arglistige Täuschung das Copyright zu umgehen, indem du versuchst ihn anders zu schreiben oder ihm einen Bart zu malen. Davon würd ich wirklich die Finger lassen denn das kann dicke ins Auge gehen. Sowieso weil du geschäftsfähig bist und dich nicht auf Jugendschutz berufen kannst.

Tauschen kannst du hier was du willst, nur nicht irgendwas das gesetzlich verboten ist wie Pornos, Hitlerkram und solches Zeug. Du darfst auch Fanarts tauschen.

Erfinde doch einfach einen eigenen Char und versuche den zu verkaufen. (Wobei hier Tauschen deutlich lieber gesehen ist).

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Hallo, bitte das nächste Mal die Suchfunktion benutzen bevor ein neuer Thread aufgemacht wird. Es gibt bereits eine Diskussion rund um den Fanartverkauf, daher werde ich die beiden Themen zusammenlegen.

Zu den Fragen:
Ich bin kein Rechtsexperte und kann dir leider keine Details darüber geben wie in Deutschland rechtlich mit Grenzfällen umgegangen wird. Aber solange der Charakter erkennbar ist den du darstellen möchtest (und ohne dies würde es sich ja eh nicht mehr lohnen) werden wir den Verkauf hier nicht erlauben.

Der Tausch von Gegenständen gegen Karten ist hier bisher nicht in den Regeln verboten, allerdings würden wir es lieber sehen, wenn Fanartkarten nicht gegen extra für den Zweck neu gekaufte Gegenstände vertauscht werden würden, da dies einem normalen Verkauf doch schon sehr nahe kommt. Wenn es sich um den Tausch gegen selbstgemachte Dinge handelt (“Tausche Fanartkarte gegen selbstgehäkelte Tasche”) ist es hingegen erstmal kein Problem.
Wir werden uns in Zukunft da wahrscheinlich nochmal hinsetzen und genauere Regeln ausarbeiten müssen, zur Zeit existieren diese leider noch nicht.

Hmm… ich hab mal nachgesucht… und ich glaube das Urheberrechtsgesetz ist relativ deutlich, was Abänderungen betrifft (siehe §3):
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html#AI1

Ich bin mir da leider dennoch unsicher. Das Problem der ganzen Rechtsangelegenheit scheint mir zu sein, dass man die Paragraphen nicht gesondert sondern immer in Verbindung mit allem anderen betrachten muss. ‘__’ Wie gesagt, ich bin da Laie, falls ich da was falsches sage korrigiere man mich.

Paragraph 3 sagt dort zwar aus dass "Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt werden"aber es kommt ja hinzu, dass für die Anerkennung des Urheberrechtes eigentlich, soweit ich es kenne, eine sogenannte Schöpfungs- oder Gestaltungshöhe des Werkes gegeben sein muss. Das würde die Frage aufwerfen, ab wann eine Bearbeitung denn genug Schöpfungshöhe besitzt um als eigenständiges Werk anerkannt zu werden?

Ich glaube wirklich überblicken kann die Zusammenhänge und Abhängigkeit der Gesetze voneinander nur jemand der da einen professionellen Blick drauf hat. Leider. Wir bräuchten theoretisch einen persönlichen Anwalt um hier immer auf Nummer sicher zu gehen. XD

Edit: Ah, ich sehe grad du studierst selbst Rechtswissenschaften. Aber ich befürchte mal die Sache mit der Schöpfungshöhe kannst du nicht beantworten, oder doch? Es wär sehr praktisch wenn wir hier jemand hätten der sich damit auskennt, also wenn jemand Experte auf dem Gebiet ist bitte mal “Hier!” schreien. XD Solange wir keine sicheren rechtlichen Definitionen für die Sonderfälle haben, müssen wir zwangsläufig bei den Grundlagen bleiben, das schränkt aber natürlich den Spielraum für die Verkäufe ziemlich weit ein.

Hmm… ich studiere schon Recht… nur ist das halt Schweizer Recht XD allerdings ist die Situation in Deutschland ja fast die gleiche. Ich werde mich mal in unserer Bibliothek umsehen, ob ich einen Kommentar oder so was dazu finde… dann kann ich dir sagen, wie es mit der Schöpfungs- und Gestaltungshöhe genau aussieht.
So wie ich das aber sehe (sprich, wie es wohl so grob in der Schweiz aussehen würde) ist die Schöpfungs- und Gestaltungshöhe aber eine Interpretationsfrage… auf gut Deutsch es lässt sich argumentieren und es gibt wohl Fallrecht dazu. Heisst anhand von verschiedenen Entscheiden wird abgegrenzt, was die Sache noch schwieriger machen würde.
Ich geb hier mal bescheid, wenn ich was gefunden habe. Könnte allerdings noch ein Weilchen dauern, da ich erst im September wieder in Zürich bin.

Das wär sehr nett, ich denke da konkreteres zu hören dürfte auf jeden Fall interessant sein. :)

Gehts nicht hauptsächlich darum sich Patente(oder wie das auch immer heißt XD) zu sichern?

Kann ja zum Beispiel sein, dass jemand eine Serie Zeichnet mit nem rothaarigen HC und anderorts genau dasselbe entsteht. Die große Frage: wer beansprucht die Idee für sich?
Nun ja wer schneller beim Amt ist, würd ich mal sagen.

Dann kann man vor Gericht gehen, erklären dass man ein Patent darauf hat und der andere sieht dann dumm aus der Wäsche. Wenn aber der nun rechtmäßige Patentbesitzer die Rechte an einem bestimmten Werk verkauft, dann ist es möglich Charaktere,Story und so weiter weiterzuverwenden. Vielleicht ist das bei Doujis ja der Fall.

War so ein Gedankengang von mir. :)

Ja, es gibt sowas ähnliches, allerdings heißt das im kreativen Bereich nicht Patent sondern Geschmacksmuster und funktioniert soweit ich weiß etwas anders als das Patentrecht. :)

Ich glaube aber nicht, dass für die rechtliche Sicherung eines Charakters überhaupt die Anmeldung eines Geschmackmusters nötig ist. Geschmacksmuster werden meist dann registriert, wenn es z.B. um ganze Firmenauftritte und Produktpaletten geht. In so einem Fall wird dann das Logo, die allgemein verwendete Schrift, die Farbwahl für das Unternehmen und dessen Produkte und so weiter als Gesamtpaket geschützt. Das Geschmacksmuster anzumelden ist im Prinzip in Fällen nötig, wo das Urheberrecht noch keine Anwendung finden kann. Man kann sich z.B. die simple Verwendung der Farbe Hellblau nicht durchs normale Urheberrecht schützen lassen weil die Schöpfungshöhe zu niedrig läge, mit dem Geschmacksmusterrecht lässt sich das aber in Kombination mit anderen ästhetischen Elementen auf eine bestimmte Anwendung bezogen schützen.

So etwas individuelles wie einem Comiccharakter ist meinem Wissen nach hingegen sofort bei seiner Entstehung durch das normale Urheberrecht geschützt. Und das bedarf keiner Anmeldung, es entsteht in dem Moment, in welchem auch die Schöpfung entsteht. Aber wie gesagt ist da die Schöpfungshöhe u.A. von Bedeutung. Auch wenn ich nicht weiß ab wann etwas nun genau genug Schöpfungshöhe hat, so bin ich mir sicher, dass z.B. einfach nur die Voraussetzung eines rothaarigen Hauptcharakters nicht genug wäre um geschützt zu sein. Dafür bräuchte es detailliertere Eigenschaften.

Und natürlich kann man die Nutzungsrechte, die einem als Urheber automatisch für einen Charakter zustehen auch weitergeben. Wenn der Autor eines Comics irgendwann keine Lust mehr hätte zu zeichnen könnte so ein Nachfolger sein Werk weiterführen. Das heißt folglich bei Doujinshis wäre die Anfertigung von ihnen dann in Ordnung, wenn der Originalautor sich damit einverstanden erklärt. Tut aber in der Regel keiner.

Die gleichzeitige Entstehung einer nahezu identischen Idee ist durch das Urheberrecht so weit ich weiß übrigens nicht ausgeschlossen. Nur muss dann eben irgendwie bewiesen werden, dass die eigene Idee nicht auf einer anderen beruht sondern selbstständig erarbeitet wurde.

Wenn ich quasi auf ne Karte ne kleine Collage mit ner Landschaft oder irgendwelchen Mustern, die ich aus ner Zeitschrift ausgeschnitten hab (da ist ja nicht klar vom wems stammt), dann darf ichs verkaufen?

Und wenn ich ne Collage mach mit nem ausgeschnittenem Bild von nem Musiker oder sonst jemandem, dann darf ichs nicht verkaufen?

Hab ich das richtig verstanden?

Und wie siehts mit Karten aus, auf die ich Bandlogos male/zeichne? Dürfen die verkauft werden?

Liebe Grüße,
Tajaa

Meinem Wissen nach sieht es so aus:
Bei den Collagen kommt es in der Regel darauf an wie viel Eigenanteil in der Arbeit steckt. Das ist wieder das Problem mit der Schöpfungshöhe und ist daher schwer zu verallgemeinern weil es vom jeweiligen Fall abhängig ist. Es muss eine eigenständige Arbeit aus den Collagenteilen entstehen, sodass die einzelnen Collagenstücke nicht mehr im Vordergrund stehen sondern das was aus ihnen neu entsteht. Aber wie gesagt ist es da wirklich schwer eine genaue Grenze zu ziehen. Am sichersten fahrt ihr wenn ihr für Collagen die ihr verkaufen wollt nur auf eigenes bzw. unproblematisches Material zurückgreift wie selbstgeschossene Fotos, unterschiedliche Papiere usw. Das heißt nichts auf dem geschützte Motiven anderer abgebildet sind.

Portraits andere Personen sind genauso geschützt wie alles andere Material, die Rechte an den Fotos liegen sowohl beim Fotografen als auch bei der fotografierten Person und dürfen daher nicht einfach so weiterverwendet werden. Genausowenig wie Bilder die eins zu eins von so einem Foto abgemalt sind. Ausnahmen wären da wieder nur Collagen die über das reine Portrait hinausgehen und eine ausreichende eigene Schöpfungshöhe erreichen (siehe oben).

Auch Bandlogos sind urheberrechtlich geschützt, dürfen also nicht auf einer Verkaufskarte zu finden sein.

Also mal ganz ehrlich: Mit dem, was wir hier mit unseren Fanarts machen bewegen wir uns rein rechtlich gesehen jetzt schon hart an der Grenze. Schließlich werden urheberrechtlich (und wahrscheinlich auch noch mit Trademark und allen Schikanen) geschützte Charaktere gezeichnet und auf dieser Seite veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist dabei der springende Punkt (boing), denn wenn sowas veröffentlicht wird, ist es eigentlich schon nicht mehr privat. Im Prinzip würde das schon für eine Klage reichen, wenn die Rechteinhaber das wirklich wollten.

Allerdings, wer verklagt schon seine Fans? Das wäre echt kontraproduktiv.
Ich habe mal gelesen, dass es von einigen großen Konzernen öffentliche Stellungnahmen gibt, die Fanarts ausdrücklich erlauben (den Verkauf aber wohl eher nicht). Wenn man so eine hat, dann kann nichts passieren. Aber trotzdem sind Fanarts weder nach deutschem noch nach amerikanischem Recht erlaubt, sie sind immer nur vom Rechteinhaber geduldet.

Es gibt auch Gegenbeispiele. Anne McCaffrey (Drachenreiter von Pern, interessanter Stoff) ist zum Beispiel dafür bekannt, dass sie auf Fanarts generell extrem empfindlich reagiert und diese nur unter ganz bestimmten, strengen Auflagen erlaubt. Und dabei hadelt es sich da ja in der Regel um Illustrationen und die sind eigentlich weit unbedenklicher als zum Beispiel Pokemon Fanart oder sowas.

Wie das in Japan aussieht, davon habe ich allerdings wirklich keine Ahnung. Das wäre sicher interessant. Weiß da jemand genau bescheid?

Was in den USA schön ist, ist, dass es die Möglichkeit gibt, sein Copyright registrieren zu lassen. Das kostet zwar Geld, aber man hat die Beweislast damit umgekehrt, was gerade für kleine Künstler wirklich eine gute Sache ist.
Normalerweise hat ja so ein kleiner Fisch schlechte Karten, wenn ein milliardenschwerer Konzern beschließt, sein Zeug zu klauen und einfach zu behaupten, ein anderer hätte das gemacht. Da muss man dann erstmal ein Verfahren anstrengen, einen Anwalt bezahlen und beweisen, dass man wirklich der Urheber ist. Wenn ein Künstler in den USA sein Copyright registriert hat, müsste der Konzern das Verfahren anstrengen und wäre in der Beweispflicht.

Dafür ist, wie schon gesagt wurde, die Möglichkeit, das gesamte Copyright zu verkaufen, da ziemlich problematisch.
Allerdings sind, weil es diese Möglichkeit hier nicht gibt, “open source” Bilder nach deutschem Recht “illegal”, selbst wenn der Künstler sie selbst freigegeben hat, was doch auch wiederum schade ist. Damit hätte man nämlich wirklich unbedenkliches Material für Collagen…

Ist halt irgendwie alles nicht so dolle mit dem Recht, egal, welches man betrachtet. Das Beste wäre es doch, wenn einfach alle vernünftig und nett zueinander sein könnten, dann bräuchte man solche Gesetze gar nicht vor Selbstmitleid trief :hehe:

Ja, rein rechtlich ist das Ausstellen von Fanarts natürlich nicht komplett unproblematisch. Ich kenne aber keinen deutschen Verlag, der Fanarts generell ablehnt. Im Gegenteil manchmal rufen sie selbst zum Einsenden von Fanarts auf. Mit dem reinen Ausstellen hat es soweit noch so gut wie nie Probleme gegeben.

Wo der Spaß aber eben für viele aufhört ist wie gesagt der Verkauf. Wirtschaftlich gesehen logisch, weil da jemand anders den Nutzen aus den vom Verlag eingekauften Produkten zieht. Es ist sehr, sehr viel wahrscheinlicher Ärger wegen Verkäufen zu bekommen, als wegen dem Ausstellen. Natürlich könnten wir uns zu 100% absichern und Fanarts ganz verbieten. Aber mal ehrlich: Das würde die Seite um ein großes Stück ihrer Vielfalt berauben.

Ja, das stimmt, wirklich wahrscheinlich ist es nicht, dass es wegen dem Ausstellen Ärger gibt. Ich wollte auch auf keinen Fall andeuten, dass das hier verboten werden sollte oder sowas XD
Einen großen Verlag der tatsächlich wegen dem bloßen ausstellen von Fanarts gegen seine Fans vorgeht, würde ich selber wahrscheinlich beukottieren oder sowas. Schließlich macht es ohne nur halb so viel Spaß, Fan zu sein, und dem Verlag schaden wir damit ja auch nicht. Im Gegenteil: In den meisten Fällen ist es ja sogar gute Werbung.

Ich denke einfach nur, dass man sich mal darüber klar werden sollte, dass allein das Ausstellen schon ein ziemlich großes Zugeständnis an uns ist, wenn man über den Verkauf von Fanarts spricht.

Ja, den letzten Absatz kann ich nur unterschreiben. In dem Sinne ist es auch wirklich das Glück der Fans, dass abgesehen von den Verlagen auch nur so wenig Zeichner selbst etwas gegen Fanarts haben.

Hallo alle zusammen,

jetzt habe ich tatsächlich jemanden gefunden, der KaKAO Karten mit Fanarts darauf verkauft. Der User ist schon ein wenig bekannter, lebt aber in Deutschland. Ist das legitim, nur weil man bekannter ist, Fanart KaKAOs zu verkaufen?
Dabei ist es doch bekannt, dass Fanart KaKAO Karten zu bestehenden offiziellen Serien verboten ist, da es ja die Copyright Rechte verletzt.
Was sagt ihr dazu? Dürfen Leute nur weil sie sich einen Namen gemacht haben, die “Norm” brechen und Fanart Karten zu Serien verkaufen?
Ich persönlich finde es daneben und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Bitte um viele Postings ^.^v

Ich denk sowas kann auch bequem im bereits vorhandenen Thread besprochen werden. Ich werde den Beitrag daher dorthin verschieben.