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Fanarts verkaufen?

Die beiden gleichen Fragen die Pink- Mink stellte haben sich mir aber auch die ganze Zeit gestellt und ich kam echt. nich. dahinter.

Ich fand Tintenmeers Idee/ Einwurf doch ziemlich gut, mit dem Chibischema. Mach doch einfach Katzenchibis oder Hundchibis, Pinguin-, Nacktmullchibis… irgendwas in der Art, wenn du die kleinen Ponys schon so gut kannst könnte das doch auch ne gute Idee für dich sein- und Chibis kommen gut an und sind aus meiner Sicht auch echt ne Kunst an sich, die ich z.B. nicht gewuppt bekomme.

Und wie hier auch schon gesagt wurde: Nur weil du kleine Ponys gut kannst musst du dich doch nicht daran aufhalten, jeder versucht doch, sich ein wenig weiter zu entwickeln und mal neues auszuprobieren, denn nur so wird man auch in anderen Bereichen besser/ gut und entwickelt vielleicht etwas eigenes, was man dann auch nicht gegen Plagiatsvorwürfe verteidigen muss. :)

  1. Ich hab die Frage deswegen gestellt weil ich mir unsicher war, aber bisher bei meinen Karten eigentlich davon ausgegangen bin, dass es keine Fanarts sind… da ich sie ja nicht abgezeichnet habe und Farben und Abzeichen frei erfunden waren.

  2. Das alles war eigentlich weniger als Ausrede gedacht, sondern ich bin eigentlich jetzt eher komplett verwirrt was jetzt Fanarts sind und was nicht. Für mich war eben das Faszinierende an den Ponys, dass man sie schön bunt machen kann, sie lange Haare haben die man noch extra färben kann, Glitzer, Abzeichen und blah einfügen kann und es einfach nett aussieht. Finds zwar schade aber wenn das so ist dann ists eben so… und es scheint ja auch keine Schlupflöcher zu geben… Und gegen Multis anlegen ist ja nicht … (Und einen Streit verursachen bzw. böse angeredt werden wollte ich eigentlich auch nicht… :wtf: )

Wie sähe das denn aus wenn man ein Bild, das von einem aktuelleren Buch inspiriert ist, malt (keine Verfilmunegn… etc) sind das dann auch Fanarts?

Bei Zeugs das über 100 Jahre alt ist, ists klar, da kann mir keiner was wollen… da darf ich munter Bilder zu malen oder? (Märchen, die nicht grade von Disney geklaut und getrademarked wurden, mittelalterliche Epen, Gedichte…)

Gibt es vllt irgendwo einen klar formulierten Regelkatalog wo genau festgeschrieben steht was Fanart ist und was nicht… wieviel Abweichung vorhanden sein muss um kein Plagiat zu sein oder so? Mir kommt das alles einfach noch immer so subjektiv und schwammig vor… und ich versteh immer noch nicht genau wo die Grenze zwischen “Inspiration” und “Plagiat” ist. Der Regeljungel ist einfach zu verwirrend! :huch:

Wenn der Urheber länger als 70 Jahre tot ist, dann kannst du mit seiner Idee machen, was du willst.

Einen eindeutigen Regelkatalog gibt es nicht. Es ist immer ein Stück weit Ansichtssache, aber man klagt normalerweise lieber einmal zu oft, als einmal zu selten.

Wenn ich eine Illustration zu einem Roman mache, dann ist es ein Fanart. Was du mit inspiriert meinst, weiß ich nicht.

Also da dieses Themengebiet meinem Studiumsfach entspricht sage ich da auch mal etwas zu…

  1. Solange man das ‘Werk’ also die persönlich geistige Schöpfung eines anderen immer noch erkennt in deinen Karten, dann hast du diese Schöpfung lediglich bearbeitet… Damit hast du kein eigenes neues Werk geschaffen, solange es eben eine Bearbeitung und keine Neuschöpfung ist… (§ 3 UrhG)

  2. Freie Bearbeitung ist dann, wenn du dich lediglich von dem Werk eines anderen inspirieren lässt. Da muss aber die Inspiration vollständig im neuen Werk verblassen, will heißen es darf nicht mehr erkennbar sein.

  3. Kampfmieze hat da absolut recht, 70 Jahre nach dem Tod eines Schöpfers (egal von welchem Werk) besteht kein Urheberrecht mehr daran…

Deshalb würde ich absolut zustimmen, bei den Meinungen von den anderen… Versuch lieber etwas wirklich eigenes zu schaffen, denn damit wirst du sehr viel weniger Schwierigkeiten haben… Zu Märchen und Co. kannst du solange ‘Fanarts’ machen, wie du darin keine Illustrationen benutzt die zum Beispiel sehr nach Disney aussehn…
Und auch Abbildungen zu Büchern sind Fanarts… Gleiche Erklärung wie in 1. und 2.

Wenn zum Beispiel in einem Buch oder einem Gedicht etwas geschildert wird, das ich mir auf meine Weise vorstelle und so zu Papier bringe.

Wenn es dem Roman nicht eindeutig zugeordnet werden kann weil es z.B. eine Liebesszene von 2 Efen am Brunnen ist (und ich vorher Die Elfen von Bernhard Hennen gelesen habe) … das Motiv aber noch wesentlich öfter in der Literatur auftaucht und ich die Figuren nicht dem Buch nach benenne ist das doch schwer nachweisbar… da könnt ja jeder kommen und was wollen.

Also definier ich das als “inspiriert” nicht “kopiert” weil es keine eindeutige Vorlage gibt.

Bei Büchern ist das Ganze dann demnach doch schwieriger nachzuweisen wenns keine Verfilmung gibt, auf die ich mich stilistisch stütze. Ich male mir die Dinge ja auf meine Weise aus und das lässt sich dann niemals sicher dem Buch zuordnen… besonders wenn man Bücher nimmt die keine Schwein kennt bzw nur wenige Leute lesen.
(Bei Twilightzeugs ists klar, dass es Fanart ist weil es wohl nicht so viele Disko-Kugel Vampire gibt)

Also um sicherzugehen sollte ich wenn ich mich auf Literatur stützen will nur Literatur verwenden die vor 1900 entstanden ist oder? Und bei mittelalterlichen Texten wie dem Nibelungenlied wäre ich trotz Verfilmung auf der sicheren Seite (wenn ich natürlich nicht schwarz weiß Porträts der Schauspieler male…)

Bekanntheit von Büchern hat keinen Einfluss auf den Schutzumfang…

Wenn du eine Szene aus dem Buch nimmst, die man eindeutig zuordnen kann, einfach durch die Beschreibung dieser, dann ist und bleibt es ein Fanart… Wenn eine Illu zu einem Buch auch kompliziertere Verhältnisse schafft…
Wenn du aber allgemeine sachen einbringst (zwei Elfen) dann ist die Lage anders… inszinierst du sie wie du denkst, das es ist, dann ist das ja deine eigene Leistung…

Und wenn du deine Karten verkaufen willst und ganz sicher sein möchtest, dann ja, bleibe bei alten Märchen, und auch wenn diese Verfilmt wurden, kannst du dir ja eigene outfits und eigene Szenerien schaffen…

Im Zweifel mach einfach koplett etwas eigenes!

Was Tintenfeder unter 1ten listet, würde imho wirklich nur zutreffen, wenn du im gleichen Medium bleibst.

Axolotl Roadkill war damals so in den Medien, eben weil es eigtl. nur eine Neuzusammenstellung war, eine Collage , mit niedriger Schöpfungshöhe. Oder nehmen wir aus dem Selfpublisher-Bereich mal Holunderküsschen.

Ich kann mich auch von HdR inspieren lassen und schmale Menschen malen, die auf Schnee laufen, lange Ohren haben, grün gekleidet sind und einen Bogen spannen. Je nach Skills und Bildanordnung kann ich aber auch eine Schöpfungshöhe erreichen, die über jeden Fanart-Gedanken erhaben ist und die Sache problemlos verkaufen. Nur: “Legolas zielt auf Uruks” sollte ich es wohl lieber nicht nennen. :D

Aber der Punkt bei deinem speziellen Anliegen ist ja der, dass deine Ponys vom Stil noch zu nahe an den MLP sind. Und das lässt sich schlecht wegdiskutieren.

Nun tatsächlich kann man Bearbeitung auch in unterschiedlichen Medien annehmen… Sonst wäre da ja eine gravierende Lücke im Gesetzestext zu finden…

(Auch wenn das UrhG keine der besten Normen in Deutschland ist XD)

Bei all den geschützten Inhalten frage ich mich was in ein paar Jahren dann noch ungeschützt bleibt… :öhh:

Aber das geht jetzt wohl doch zu sehr ins Philosophische… Vllt stoß ich mich auch deshalb ein wenig an Normen und Vorschriften weil ich in ein paar Jahren Staatsexamen mache und bei vielen der uns aufgezwungenen Vorschriften einfach keinen Sinn sehe… :wiiii:

Ich hab jetzt für mich beschlossen, dass wenn ich mit den noch ausstehenden Tauschaufträgen und den STA Beiträgen durch bin einfach mal was in Richtung mittelalterliche Heldenepik mache (Das Germanistik Studium ist wesentlich befriedigender als das Lehramtsgedöns, da bekommt man wenigstens interessanten Input)… Wenn ich also eine Kartenserie zu einem Mittelalterlichen Epos mache, darf ich doch sicher auch die Geschichte zur Karte (natürlich gekürzt und in heute verständlicher Sprache) dazugeben, oder muss ich mir da dann auch Sorgen machen?

@Tintenfeder: Normen sind keine Gesetze. Gesetze MÜSSEN eingehalten werden, während Normen auch außer Acht gelassen werden können (wobei man das immer schriftlich festhalten sollte, für den Fall, dass doch mal was schief läuft).

@Petey: Das Urheberrecht gilt nicht für altertümliche Sagen und Märchen, da hier nicht bestimmt werden kann wer der geistige Urheber ist. Zudem erlischt das Urheberreicht nach dem Tod des Urhebers auch irgendwann.
Ein Beispiel hierfür ist “Alice im Wunderland”. Viele Firmen machen mit der Idee Geld und müssen keine Abgaben oder Strafen zahlen, da die Urheberrechte erloschen sind.

man nennt Gesetze bei Juristen auch Norm… Ich studiere in diesem Fachgebiet…

@Tintenfeder: Das mag schon sein, aber technische Normen, beispielsweise, sind keine Gesetze. Dass Juristen Gesetze auch Normen nennen wusste ich nicht. Da haben wir wohl einfach aneinander vorbei geredet.

Dann haben wir uns gegenseitig jetzt etwas beigebracht XD

Ich wollte mich neuerdings auch schlau machen bezüglich copyrights… einfach weil ich da auf der Plattform: Zeichnermeile, wo bestimmt auch welche von euch registriert sind, gestoßen bin.

Auf dieser Seite habe ich dann dieses Fanart entdeckt das zum Verkauf steht:
http://zeichnermeile.de/produkt/poster-serenity/

Kann mir jemand vielleicht erklären wie das möglich ist. Und falls derjenige User hier auch vertreten ist möge sich bitte nicht angegriffen fühlen, ich bin einfach nur verwirrt :'D…

Was sagt ihr dazu?

Ich bin da natürlich kein Experte, aber ich tippe mal das ist einer der Fälle, wo ein Zeichner Fanart ohne Genehmigung verkaufen will und hofft, dass ihn die Inhaber nicht wegen 3€ verklagen werden… (was aber ja trotzdem passieren könnte wenn man Pech hat… die Kosten von dem Ding sind nicht das Wesentliche)

btw: Zeichnermeile? :D nee, da bin ich nicht…

Es ist in Deutschland nicht erlaubt Fanarts zu verkaufen. Aber Leute, die schnell Geld machen wollen und die keine eigenen Ideen mehr haben beugen Regeln, interpretieren Gesetze neu und finden überall Schlupflöcher.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn man Fanarts gegen imaginäre Währungen verkaufen will? Ich hatte da zB an Karotaler auf Animexx gedacht. Ist das wie verkaufen gegen “richtiges” Geld geregelt oder verhält sich das eher wie ein Tausch Fanart gegen Fanart?

@LoraRed:
Naja, afaik ist Miyu die Freundin des Betreibers, da wird dann mal ein Auge zugedrückt.
War sie nicht auch in der Vergangenheit schon bekannt dafür, die Regelung gekonnt zu ignorieren?

Jupp. Außerdem kann man Fanarts natürlich viel schneller verkaufen, weil die Zielgruppe bei bekannten Motiven einfach viiiiiiiiiiiel größer ist, als wenn man ein Motiv mit Randommangafigur xyz verkauft.

Ich könnte Kakaos auch besser verkaufen, wenn ich überall HelloKitty drauf malen würde. Verstößt aber gegen sämtliche Rechte, Gesetze und moralischen Grundsätze. Außerdem finde ich Hello Kitty scheiße.

Wie ist das eigentlich abgesehen von virtuellen Währungen (von denen ich auch keinen Schimmer hab… vl ist es da ne Ausnahme solange man diese Karotaler nicht mit echtem Geld kaufen kann?) mit z.B. “Tausch” gegen Materialien oder meinetwegen Sachen wie Süßigkeiten, etc.?
Zählt das wie als wenn man gegen Geld “getauscht” hätte?