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Verkauf von Zeichenmaterial im Internet.

Ich habe ein Problem.
Ich habe jemanden für 25€ meine 20 gebrauchten Marker verkauft. Einzeln wollte ich die Marker eigentlich für 1,50€ verkaufen, aber weil derjenige alle aufeinmal genommen hat. Hat er sie für 1,25€ das Stück bekommen.
Neu kosten die normalerweise 3,70€. Der Käufer behauptet ein Stift wäre leer ( ich bin mir aber sicher das er noch mindestens halb voll war. ) Der Stift ist sogar wieder auffüllbar. Jetzt möchte er Entschädigung von mir haben. Wie gehe ich damit um?

Du kannst ihm versichern, vorher alle auf ihren Füllstand geprüft zu haben und ihm sagen, dass er sie nicht stehend lagern soll, dann läuft nämlich die Farbe in die andere Richtung.
… Tut sie bei mir seit 10 Jahren nicht, aber manchmal trifft das wohl doch zu.

Ich denke nicht, dass 25€ einen anständigen Streitwert darstellen, um das gerichtlich auszufechten.
Und so steht deine gegen seine Aussage.

Ich sehe das so wie Major, zudem ist der Preis selbst für gebrauchte Marker wirklich ein Schnäppchen. Und dazu kommt noch das Leermarker zb um einiges teurer sind, da kostet der Copic Ciao Leermarker zb 2,94 Euro

Danke ihr Beiden ^^ an leermarker hab ich gar nicht gedacht. Gerichtlich wollte ich auf keinen Fall vorgehen XD
Ich bin eh ziemlich enttäuscht von dem Käufer -
- ’ der ist nur am meckern und nen Bild von der ausgetrockneten Spitze will er mir auch nicht schicken. XD Jetzt behauptet er auch noch ein Stift würde fehlen (warum er mir das nicht sofort gesagt hat verstehe ich auch nicht). Bei mir liegt kein Stift mehr. Es nervt mich gerade nur tierisch und ruiniert mir meinen Samstag!

Ganz einfach;
Privatverkauf, daher keine Garantie oder Rücknahme.

Okay dann versuche ich einfach mal hart zu bleiben und mir den ganzen Blödsinn nicht zu Herzen zu nehmen.
Danke Taku. War eben echt genervt und aufgelöst. Sonst langsam geht es wieder. Weil ich ja eigentlich keine Angst haben brauche, weil er mir ja eh nichts kann.

Das mit keine Garantie und keine Rücknahme stimmt leider nicht ganz.
Das muss man nämlich ausdrücklich, auch als Privatverkäufer, in der Anzeige drin haben.
Ansonsten hat man ein Jahr zu gewährleisten.
Außerdem würde der Fall sowieso anders liegen:
Ein leerer Stift müsste angegeben werden genauso liegts am fehlenden Stift, der Artikel ist nicht wie beschrieben, also hat der Verkäufer nach zu bessern.

Leider sind viele schwarze Schafe unterwegs und versuchen auf diesem Weg noch etwas heraus zu bekommen.
Ich an deiner Stelle würde in nem ruhigen Ton erklären, das alle Stifte zusammen verschickt worden sind und er für den Preis keine Neuware erwarten kann, gerade wenn man sie als gebraucht verkauft.

Aber der Kunde muss mir ja beweisen (z.b. Mit Foto von der Ausgetrockneten Spitze) das Mängel vorliegen, oder?
Also ich hab dabei geschrieben das sie definitiv gebraucht sind. XD Deswegen ja der Preis…
Er kann mir noch nicht einmal sagen welcher Stift(Also welche Farbe) ihm fehlt… Das wirkt alles echt verdächtig.
Hab mir schon überlegt das er mir den “leeren” Stift zurücksenden soll und dann sobald der Stift wieder bei mir ist er seine 1,25 zurück erstattet bekommt… Für den Rückversand muss ich ja nicht aufkommen, oder? Das ist ja von den meisten Händlern nur ein netter Service. Ich bin ja kein richtiger Händler.

Ja, dein Kunde sollte diese Angaben machen damit du darauf reagieren kannst.
Das kannst du ihm auch als Ultimatum stellen. “Wenn Sie bis XY nicht mit den Angaben bei kommen, kann ich leider nicht nicht nach bessern.”
Aber mit einer humanen Zeitspanne^^
Ich glaube, den zusätzlichen Versand musst du zahlen wenn es dein Verschulden ist. Da bin ich mir nicht ganz sicher^^°

Das Händler den Rückversand über nehmen ist tatsächlich aus Kulanz. Aber wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht müssen sie es über nehmen.

Beweispflicht liegt beim Verkäufer, dass die Sache bei Übergabe frei von Sachmängeln war. Aber dass Mängel vorlegen müsste der Kunde natürlich zeigen. Alternativ kann er auch auf Überprüfung durch den VK bestehen.
*
§433:
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

§476:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war , es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. *

Also du musst nur beweisen, dass die Stifte frei von Sach- und Rechtsmängel waren und dass der Mangel erst beim Käufer entstand.Erachte ich bei Stiften als persönlich schwierig.

Sollte der Käufer die Wahrheit sagen, so hat er Anspruch auf:
*-Nacherfüllung, bestehend aus:Reparatur (Nachbesserung) oder Umtausch (Nachlieferung)

  • anteilige Kaufpreiserstattung (Minderung)

  • vollsta?ndige Kaufpreiserstattung gegen Ru?ckgabe der Kaufsache (juristisch: Ru?cktritt), allerdings ist der Rücktritt nur bei wesentlichen Mängeln möglich

-Ausgleich von Folgekosten und entgangenem Gewinn (Schadensersatz), allerdings nur bei Verschulden des Verkäufers

-Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wie zum Beispiel Wartungen (Aufwendungsersatz), ebenfalls nur bei Verschulden des Verkäufers

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=3#sect_0 *

Wenn du schuld bist, dann musst du alle entstehenden Kosten, auch wie Versand zahlen. Hier würd ich dem K einfach das Geld zurückgeben für den Stift. Versandkosten musst du zwar übernehmen, aber ich denk das ist weniger Stress. Beweisen, dass der Stift ohne Mängel verschickt wurde, würde ich persönlich als schwierig erachten. Der Käufer darf laut o.g. Quelle nicht wählen, welche Nachbesserung du nimmst.

Wegen Versand bei der Quelle steht hier: *
4. Wer trägt die Kosten für die Einsendung und Überprüfung der vermeintlich mangelhaften Sache?
Die Kosten für die Einsendung und Überprüfung hat nach ständiger Rechtsprechung der Verkäufer zu tragen. *

Ich hoffe, ich konnte helfen. Ich bin zwar kein Anwalt, aber in Paragrafen rumwühlen macht mir Spaß XD

Hallo Colutea, vielen Dank das du die ganzen Paragraphen rausgesucht hast. Aber wir haben uns jetzt so geeinigt. Also ist alles wieder gut.
Aber irgendwie bin ich mir jetzt erst bewusst was für eine Verantwortung man als Verkäufer hat. Als Käufer ist man echt immer besser dran -_-’