Im Grunde gilt erst einmal - wo kein Kläger, da kein Beklagter.
Die Hobbykunst-Szene ist im Grunde viel zu klein um wegen jedem Fanart einen Gerichtspozess aufzumachen.
Noch dazu ist es abhängig davon, wer der Urheber des Originals ist, Disney ist recht schnell darin zu klagen (daher kursiert auch der Tipp, man solle unter selbstgedrehte Sextapes Disneylieder einspielen, damit die Disneyanwälte sich darum kümmern, dass das Tape wieder aus dem Internet verschwindet, wenn es geleaked werden sollte), während es für viele Mangazeichner okay ist, wenn Fanarts existieren und in Japan sogar ein recht großer Markt für Doujinshi existiert.
Der Grund dahinter könnte sein, dass die Mangaka sich eben denken, dass es auch ein Kompliment ist, wenn jemand so inspiriert von einer Geschichte ist, dass er oder sie etwas eigenes dazu beitragen will.
Sollte es für dich gerade im Moment einen konkreten Fall geben, in dem genau das passiert ist, würde ich dir den Tipp geben, dich an einen auf Urheberrecht in der Kunst spezialisierten Anwalt zu wenden. Der weiß am ehesten, was auch dich zukommen kann oder wird.
Ein Anwalt lässt sich allerdings auch Beratungen teuer bezahlen, weshalb du nicht wegen einem Gedankenspiel losrennen solltest. Es sei denn, du hast zu viel Geld.
Aktiv werden würde ich wenn
- mein mühsam erarbeiteter Name und meine Reputation in der Künstler (nicht Hobbykunst) Szene in Gefahr gerät
- mein Tauschpartner eine horrende Summe mit meiner Arbeit erzielt, die ich einer unehrlichen Person nicht gönne (Richtwert - die Anwaltskosten, die ich hätte, müssten noch geringer sein als das, was der ehm. Tauschpartner erzielt hat)
- tatsächlich ein gegnerischer Anwalt auf mich zukäme
Ansonsten ist die ganze Geschichte nämlich nur ein “was wäre wenn” Szenario und wirklich eher unwahrscheinlich