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EU-DSGVO - Was ist mit Tumblogs, Blogs, Webseiten usw?

Ab 25. Mai tritt die EU-DSGVO , also eine neue Datenschutzverordnung in Kraft. Bei uns in der Firma war das schon Thema und wir haben unsere Webseite jetzt entsprechend angepasst und umso näher das Datum rückt, auf umso mehr Seiten höre ich davon - hier war das ja auch schon Thema.

Ich hab nun eine Weile im Internet geforstet, was das eigentlich für Privatpersonen bedeutet, aber ich bin einfach nicht schlau geworden … vielleicht hat von euch ja einer damit schon zu tun gehabt oder kennt sich besser aus? Oder hat einen Bekannten der bescheid weiß …

Muss ich meine ganzen Internetauftritte die ich über einen Anbieter habe, überprüfen? z.B. einen Tumblog, eine Seite von jimdo.de oder einen Wordpress-Blog - oder machen das die Anbieter? Oder ist das nur für Unternehmen gültig und ich als Privatperson muss gar nichts weiter machen? Ich verkauf ja auch nicht über meine Seiten, die sind ja wirklich nur zum angucken/nachlesen da.

Das Ding ist bei uns Buchbloggern auch ganz schön in Diskussion, viele haben die DSGVO als Grund genommen, ihre Blogs zu schließen und nur auf Facebook oder Instagram weiterhin präsent zu sein.
Ich hab auch sehr viel gelesen und meinen Blog dementsprechend angepasst, soweit es mir möglich war auf Blogger (blogspot). Allerdings bin ich mir nicht so sicher, ob das alles ausreicht.
Wobei ich auch sagen muss, dass ich mit meinem Blog nicht großartig viel mache, es gibt keinen Newsletter, man kann da nichts kaufen, usw.

Wenn ich als Privatperson bloggen würde, also nicht speziell ein Hobby, sondern komplett… bin ich mir auch nicht so sicher, was genau da gemacht werden muss. Ich hab bei einigen Bloggern auch sehr kurze Hinweise zum Datenschutz gelesen, wo darauf hingewiesen wurde, dass Daten gespeichert werden, solange man sich auf der Seite befindet, und ähnliches.

Ich bin der Meinung, dass man als Privatperson vielleicht vermerken sollte, dass es sein kann, dass der Anbieter Daten speichert, wenn man kommentiert oder so. Aber ob man da genauso viel wie Unternehmen braucht, da bin ich überfragt.

Ich hab mir das hier durchgelesen:


Und hab mich dann auf https://datenschutz-generator.de/ umgesehen, ob ich das nutzen kann.
Aber wie gesagt, ob das alles so passt, da bin ich auch unsicher.

Solange du nicht vorhast personenbezogene Daten zu erheben, verarbeiten, organisieren, ordnen, speichern, erfassen, anpassen, verändern, auslesen, abfragen, verwenden oder offenzulegen durch Übermittlung, Verbreitung oder andere Form der Bereitstellung , yadda yadda (unvollständig die heutigen Schulungsunterlagen zum Thema “zulässige Datenverarbeitung” abgetippt), ist das ganze eigentlich kein Problem - und das tust du auch nicht, wenn du munter deine eigenen Bildchen postet - was der Betreiber des Weblogdienstes mit den Daten seiner User anstellt, kann dir nicht angelastet werden, das hat der Betreiber zu fixen.
Ansonsten empfielt es sich für alles und jedes sich das Einverständnis der Nutzer mitteilen/ bestätigen zu lassen - das wird aber zumidest in Blogs nur diejenigen tangieren, die eigene Webseiten mit Nutzerregistrierung betreiben.

Aber ich bin leider auch kein Datenschutzexperte, daher lasse auch ich mich gerne belehren (Der Crashkurs bezog sich allein auf das Verarbeiten von personenbezogenen Daten in der Sozialhilfe, das ist eh nochmal was ganz ganz anderes)

Meine Kollegin hat aber die Tage noch diesen Link hier vermait:

Vielleicht bist du da schon selbst drauf gestoßen - interessant ist es allemal.