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Bildrechte, Copyrihgts, Logos etc.

meine Suchfunktion hat mir nichts ausgespuckt…
Ich habe auch das Netz schon etwas durchforstet, aber keine zuverlässigen Quellen gefunden.

Es geht um folgendes:

ich habe im Oktober eine Ausstellung mit Leinwandgemälden geplant. Bislang zeigten meine Bilder oftmals Naturmotive oder ähnliches da stellte sich nie eine Bildrechte oder Copyrightfrage.
Ich habe jetzt allerdings von einem Bekannten den Auftrag bekommen ein paar Gemälde für seine Bar zu gestalten. Geplant ist zunächst eine Bilderreihe von drei bis vier Bildern, hier möchte ich vier Kunstepochen darstellen, Jugendstil, Popart, Kubismus und Renaissance. Dabei will ich in jedem Bild ein Bierglas unterbringen.

Nun zur konkreten Frage, darf ich ein Markenlogo auf dem Bierglas verwenden? Muss/Darf es abgewandelt sein? Darf ich die Bilder an berühmte Gemälde wie z. B. Mona Lisa anlehnen?

Die Bilder sind wie gesagt für einen Bekannten, aber ich würde sie dennoch gern in meine Ausstellung im Oktober hängen.
Kennt sich also jemand damit aus, ich möchte mich hier ungern in die Nesseln setzten und später Ärger bekommen…

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte :)

P. S. bekannte Gebäude und Wahrzeichen, wie sieht es damit aus?

Ich hatte das mal im Studium angerissen. Was ich dir sofort sagen kann: lass bekannte Marken weg oder wandel sie um!! Wenn du es ausstellen willst kann es vorkommen dass die dich verklagen wegen Markenrecht. Solche Leute geben Geld dafür aus um die Marke als Erkennungsmerkmal zu nutzen und können da sehr pampig werden wenn andere das ausnutzen wollen. Wenn es nur privat in deinem Zimmer hängt ist das kein Problem.
Gebäude die man von öffentlichen Plätzen einsehen kann unterliegen in Deutschland dem Panoramarecht und dürfen uneingeschränkt genutzt werden. Anders wenn du “im” Gebäude bist. Dann hol dir lieber ne Erlaubnis. So bist du auf der sicheren Seite.

Hoffe das hilft ein bisschen

PS: der Pariser Eifelturm ist ein Zwischending… am Tag greift das Panoramarecht bei Nacht darf man keine Fotos machen und ausstellen weil die Lichterinstallation dem Eigentumsrecht des Künstlers unterliegen, klingt verrückt ist aber so. Bürokratie…

Danke dir schonmal :D

vielleicht noch als Zusatzinfo
es geht hier um dieses Logo:

die Brauerei selbst gibt es eigentlich nichtmehr, aber das Bier wird noch immer verkauft und eben in einer anderen Brauerei abgefüllt…

in wie weit muss ich ein Logo eingentlich “abwandeln” damit man es verwenden darf?

Urheberrechte auf den Fall Mona Lisa bestehen ja, soweit mir bekannt bis 70 Jahre nach dem Tod - aber gibt dies auch bei solch bekannten Kunstwerken?

Solange eine Firma das Logo noch verwendet ist es sicherer es selbst abzuwandeln oder nicht zu verwenden…
Ansonsten kannst du die jetzige Abfüllstelle anschreiben und es ihnen erklären. Manchmal sind sie kullant und sehen es als kostenlose Werbung an. Dann steht der Nutzung nichts im Weg.

Also es reicht nicht einfach die Farbe zu ändern, soviel sei schon mal gesagt XD
Meist kommt es darauf an ob es eine Logomarke (z.B. Twittervogel, Apple-Apfel) oder Schrift Marke (z.B. Nivea) oder eine Kombi (Puma Schrift und springender Puma) daraus ist
Bei Logomarken muss das Logo weit genug entfernt sein z.B. machst du aus dem Apple-Apfel eine Birne oder Banane. Nur den Biss auf eine andere Stelle ist zu wenig.
Schriftmarken kann man farblich gleich halten aber das Wort muss geändert werden z.B. blauer Hintergrund mit geschwungener Schrift aber nicht Nivea sondern Nautilus oder so.
Bei Kombis bietet es sich an beides zu ändern zB machst du aus Puma “Main Coon” und statt dem springender Puma nimmst du eine Katze

Zu deinem MonaLisa Beispiel:
Sehr bekannte Bilder die jeder ohne Probleme erkennt kannst du gern minimal abwandeln. ZB ein UFO in den Hintergrund setzen oder ihr ne neue Frisur verpassen. Da jeder weiß das es nicht die original MonaLisa ist weil die ja im Luvre hängt… Also jede Veränderung ist möglich solange du das nicht kommerziell verkaufst. Da brauchst du die Genehmigung des Museums ;)

Etwas Wortklauberei:
Der Apple-Apfel ist eine Bildmarke
Nivea eine Wortmarke
Die Kombination von Wort und Bildmarke ist, nunja, eine Kombimarke.
Alles drei sind Logos.
Für den Fall der weiteren Recherche^^

Oh sorry.
Danke für die Korrektur

Ach Iwo, dafür sind wir ja eine Gemeinschaft :)
Ich bin eher froh, dass du es so ruhig aufnimmst.

Noch mehr Wortklauberei: die Kombi wird Wort-Bild-Marke genannt :D

Also ich sehe das häufiger auf solchen Kunstausstellungen (z.B. Stroke in München), bei denen jeder einen Stand hat und sein Zeug verkaufen kann (wie bei einer Con), dass da auch Bilder hängen, auf denen Kultgegenstände wie eine Coca Cola Flasche oder die Champbells’ Tomantesuppe von Andy Warhol mit Originallogo abgebildet werden. Diese werden dort auch verkauft oder kommen nochmals als Postkartenmotiv vor. Insofern praktizieren das auch andere Leute auf Veranstaltungen, ob das letzt so legal ist, ist wieder eine andere Frage…

Ich glaube aber kaum, dass du ein Problem damit haben solltest, wenn du die Bilder ausstellst und “unverkäuflich” darunter steht. Schließlich zeigst du dein Werk auf diese Weise nur und hast davon auf der Ausstellungen keinen kommerziellen Nutzen.

@Yue
Warum sollte ich mich angegriffen fühlen wenn du doch nur was richtig gestellt hast. Hast mich ja nicht pampig angemacht… ich find das Drama über sowas eh überzogen wenn jemand nur helfend was korrigiert und der andere gleich ne Szene machen muss. Hätt ich es von Anfang an richtig geschrieben hättest du ja nicht korrigieren müssen. ; )

@KathasTrophe
Ja sowas seh ich auch aber Rechtlich befinden sie sich eben in dieser Grauzone. Meist sind die Künstler nicht bekannt genug und verdienen dementsprechend nicht viel, dass es sich für die Firmen lohnt die zu verklagen. Bzw nehmen sie das als kostenlose Werbung. Denn egal ob man die Marke vorher kannte oder nicht man hat sie dann gesehen… jede Art von Erinnerung ist gute Werbung.
Wenn aber Samsung mal unerlaubt das Apfellogo verwendet würde die Post abgehen XD

Danke nochmal für eure Antworten, gesehen habe ich sowas auch schon bei anderen Künstlern, ich wollte nur jetzt einmal abklären wie es rechtlich wirklich ausschaut, ich glaube kaum, dass jemand Interesse daran hat mich zu verklagen, da ist eh nichts zu holen xD

dennoch wollte ich mich mal informieren.

Also ich hab der Abfüllbrauerei jetzt mal ne Mail geschickt xD und einfach mal die Sache erklärt.
wenn die sich nicht melden, wandele ich das Logo halt ab…

und das mit der Mona Lisa, hab ich hab mir jetzt auch tausend berichte drüber durchgelesen wegen Urheberrecht usw. - das sollte also auch kein thema mehr sein, zumal die Bilder ja auch nicht verkauft werden, sondern praktisch schon “verkauft” sind - mein Freund wird mir wohl die Materialkosten dafür tragen.

@kyouya_akai:
Weil ich schon ganz andere Reaktionen auf Hilfestellungen bekommen habe. Ich klopfe dreimal auf Holz, bei Kakao ist es bisher aber Himmel sei dank noch nicht passiert.

@KathasTrophe:
Ich hab nochmal in meine Unterlagen rein gesehen und da steht Kombimarke^^°. Aber warum sollte es nicht mehrere Namen haben? Danke, für einen weiteren Suchbegriff^^
Wortklauberei ist toll, man lernt ständig dazu <3

die Brauerei hat mir jetzt übrigens ihr Okay gegeben ;)