Verboten ist abzeichnen ja nicht, verkaufen und als sein eigenes Werk angeben, das kommt eben drauf an.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich denke, es ist so definiert, dass du, wenn du das ursprüngliche Bild soweit veränderst, so dass man nicht mehr erkennt, dass das von dem ursprünglichen Bild irgendwie abgemalt ist, sondern, dass es wie deine eigene Idee wirkt, dann ist es ok. Aber ich würde an deiner Stelle auch die Pose etwas abändern, also nicht die komplette Pose übernehmen, nur einen Teil und dann HG und alles mögliche selber erfinden.
Ich mach mal ein Beispiel.
Das Bild “Der Schrei” von Edvard Munch kennst du sicher. Wenn du beispielsweise der Figur einfach andere Kleidung anziehst und dann alles in einem andern Stil als Munch malst und als HG eine Blumenwiese verwendest, und man danach aber trotzdem noch erkennt, dass du das Bild als Vorlage hattest, weil diese Pose eben sehr charakteristisch für dieses Bild ist, dann wäre es, denke ich nicht ok.
Beispiel: Originalbild
Homer-Version davon
Nur, weil der Künstler einfach die Figur durch Homer ersetzt hat, erkennt man immer noch, dass es eigentlich die wesentlichen Elemente, die charakteristisch für das Bild der Schrei sind, beibehalten wurden. Deshalb dürfte man zu dem Bild jetzt nicht sagen, dass das 100% Eigenarbeit ist. Aber, wenn du die Kleidung und auch den HG veränderst und sogar die Pose beibehälst, die Figur aber aus einem anderen Blickwinkel beispielsweise von hinten oder von der Seite zeichnest, dann wäre es sicherlich ok, weil man erkennt nicht mehr auf dem ersten Blick, dass du von dem Bild etwas abgezeichnet hast.
Also, du musst halt drauf achten, dass das, was du übernimmst, eben nicht das charakteristische am Originalbild ist, man soll einfach nicht auf dem ersten Blick erkennen, dass die Pose übernommen ist. Würdest du bei dem Bild der Schrei beispielsweise alles verändern, HG, Kleidung, STil und eine Hand hält dann die Augen zu und der Bildaufbau ist anders und man das Originalbild nicht mehr auf dem ersten Blick drin erkennt, dann kann dir keiner was^^ Verkaufen dürftest du es sogar.
Ich bin kein Anwalt oder ähnliches, aber ich denke das, was ich da grad geschrieben habe, dürfte so stimmen, ich mag es irgendwo im Internet gelesen haben (ist aber länger her, wann ich das las, ein halbes Jahr bis ein Jahr vllt.), dass man das Originalbild unerkennbar verändern muss. Ich hab das in meinen Worten ausgedrückt, sowie es durch Beispiele verdeutlicht, ich hoffe, du hast es verstanden^^
Soll jemand hier sein, der weiß,dass das oben nicht stimmt, der möge es einfach korrigieren ;) Deshalb Angaben ohne Gewähr.
Aber ich bin mir relativ sicher, dass es stimmt, was ich schrieb ;D